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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 16/11 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Nachträgliche Werbungskosten, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: Ausbaukosten für einen Öltank als nachträgliche Werbungskosten: Führen Ausbaukosten für einen Öltank aufgrund anwaltlicher Drohung der Käuferseite nach Veräußerung der vermieteten Immobilie (außerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG) zu nachträglichen Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung? Übertragung der Grundsätze nachträglicher Werbungskosten bei steuerverstricktem Privatvermögen aus der BFH-Entscheidung vom 16.3.2010 VIII R 20/08 (BFHE 229 S. 151, BStBl 2010 II S. 787) auf die o.g. Rechtsfrage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.03.2011
Vorinstanz/AZ: 9 K 3079/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2012
Erledigungs-Az: IX R 16/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 15 58