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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 5/11 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 3, AO § 171 Abs. 3, AO § 181 Abs. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Verlustfeststellung, Ablaufhemmung, Verlustvortrag, Fluglizenz
Rechtsfrage: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: 1. Kann ein Antrag nach § 171 Abs. 3 AO für Jahre, die für die Verlustfeststellung von Bedeutung sind, aus Wirtschaftlichkeitserwägungen rechtsschutzgewährend unterstellt werden? - 2. Auslegung des Begriff "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO? - Verausgabte Kosten für Ausbildung zum Flugpilot u.a. Erwerb einer Privatfluglizenz (Private Pilot License- PPL), Wertung als Teil einer einheitlichen Ausbildung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.06.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 914/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1999
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 27 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2013
Erledigungs-Az: IX R 5/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 23 19