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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/16 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Ort, Eigener Hausstand, Beschäftigungsort, Zumutbarkeit
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen (hier: Zumutbarkeit der täglichen Fahrzeit von etwa einer Stunde für die einfache Strecke zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes bei Großstädten und deren umliegenden Gemeinden)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.06.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 3229/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1423
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 17 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2017
Erledigungs-Az: VI R 31/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 24 67