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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 928/15 (BVerfG) |
| §§: | KStG 1999 § 36 Abs. 3, KStG 1999 § 7, KStG 1999 § 37 Abs. 1, KStG 2002 § 34 |
| Schlagwörter | Bestandskraft, Körperschaftsteuer, Guthaben, Eigenkapital, Erhöhung, Endbestand, Feststellung |
| Rechtsfrage: | Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010 - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 29.01.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | I R 84/12 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2015 S. 1007 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 13 62 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 06.03.2024 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 928/15 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |