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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 21/13 (BFH) |
| §§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Lieferung, Reihengeschäft, Verfügungsmacht, Photovoltaik |
| Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage, deren Einzelteile an einen Betreiber verpachtet wurden: Liegt eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG vor, die den Erwerber der Photovoltaikanlage zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er aufgrund des Pachtvertrags kein Zugriffsrecht und keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der unmittelbar an den Pächter gelieferten Anlage erhält, der Pächter für die Wartung, Pflege und Erneuerung zuständig ist und nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Anlage an den Pächter oder an einen von diesem zu benennenden Dritten zu einem bereits bestimmten Preis zu verkaufen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 26.01.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 2222/11 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1702 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 03 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.09.2015 |
| Erledigungs-Az: | XI R 21/13 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 05 22 |