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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 30/98 |
| §§: | FGO § 68, FGO § 74, BGB § 133, BGB § 157 |
| Schlagwörter | Änderungsbescheid, Antrag, Gegenstand des Verfahrens, Auslegung |
| Rechtsfrage: | Nicht erforderlicher ausdrücklicher Antrag nach § 68 FGO, wenn die Beteiligten (nach außergerichtlicher Einigung in wesentlichen Streitfragen) in gleichlautenden schriftlichen Erklärungen bereits vor Ergehen der Änderungsbescheide wegen des noch verbleibenden Streitpunkts von der Fortsetzung des Klageverfahrens und -aufgrund hierzu anhängiger Vorlagen beim Großen Senat- der Verfahrensaussetzung ausgehen? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 05.02.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | V 875/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.08.1999 |
| Erledigungs-Az: | X R 30/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 34 |