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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/99 |
§§: | GewStG § 7 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Gewinnanteil, Stille Gesellschaft, Gewinnverteilung, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | Darf der Gewinnanteil einer typisch stillen Gesellschafterin zu Recht um einen sog. Übergewinn gekürzt und dementsprechend der Gewerbeertrag erhöht werden? Darf der Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin infolge mangelnder Interessengegensätze zwischen der stillen Gesellschafterin und der Kommanditistin, zweier Schwesterpersonengesellschaften mit identischer Familiengesellschafterstruktur, analog der BFH-Rechtsprechung zur Angemessenheit von Gewinnverteilungen bei Familiengesellschaften auf 35 % der Einlagenverzinsung gekürzt werden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | III 806/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 709 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.09.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 02 63 |