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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/19 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Vermietung, Vermögensübertragung, Dauernde Last, Werbungskosten, Leibrente, Immobilie
Rechtsfrage: Übertragung von Immobilienvermögen im Jahr 2011 zwischen Vater und Tochter gegen Versorgungsleistungen/Abzugsmöglichkeit der in diesem Zusammenhang von der Tochter vertraglich geleisteten monatlichen Zahlungen an den Vater: Stellt die Vermögensübergabe von Immobilienvermögen gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Grunde nach eine unentgeltliche Übertragung oder ein Veräußerungsvorgang dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 25.10.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 165/17 (3)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2021
Erledigungs-Az: IX R 11/19
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an das BMF durch BFH-Beschluss vom 28.4.2020 - IX R 11/19 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 83