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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 35/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheit, Gesellschafter-Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Führen Vergütungen an die Gesellschafter-Geschäftsführerin zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn sie im Verhältnis zu den übrigen Personalkosten (bei im Durchschnitt 25 Beschäftigten) zwischen 42 und 52 v.H. betrugen, auch wenn die Ertragskraft der GmbH außergewöhnlich hoch war? |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II 968/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 35/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 87 25 |