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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 73/03 |
§§: | EigZulG § 5, FöGbG § 4, EStG § 2 Abs. 3 |
Schlagwörter | Einkünfteermittlung, Bindung, Wahlrecht, Bestandskraft, Sonderabschreibung, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Ist die Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG unabhängig von bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagungen zu ermitteln (vgl. BdF im BStBl I 1998, 190, Tz. 32 = SIS 98 07 14), so dass steuerliche Wahlrechte (hier noch nicht geltend gemachte Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG) auch nach Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzungen noch anders ausgeübt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | IV 325/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 73/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 29 |