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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 21/14 (BFH) |
§§: | UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 90 Abs. 1 |
Schlagwörter | Insolvenz, Uneinbringlichkeit, Berichtigung, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung |
Rechtsfrage: | Vereinnahmung von vor Verfahrenseröffnung begründeten umsatzsteuerbelasteten Forderungen durch Insolvenzverwalter: Wird eine noch vom Insolvenzschuldner begründete Forderung mit dem Übergang der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den vorläufigen starken bzw. den endgültigen Insolvenzverwalter uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG? Löst die spätere Vereinnahmung einer solchen umsatzsteuerbelasteten Forderung eine weitere Berichtigung der steuerpflichtigen Umsätze aus? Führt die Vereinnahmung zu einer Masseverbindlichkeit oder stellt sie eine Insolvenzforderung dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7337/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1427 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 14 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.03.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 21/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 12 47 |