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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 28/12 (BFH) |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Haushalt, Polen, Gemeinschaftsrecht |
Rechtsfrage: | Bestimmung des Kindergeldberechtigten für ein in Polen bei der Großmutter lebendes minderjähriges Kind: Hat eine polnische Staatsangehörige, die in Deutschland lebt, für ihr in Polen bei der Großmutter lebendes minderjähriges Kind, für das die Großmutter keinen Antrag auf Annahme an Kindes Statt gestellt hat und ebenso wie die Kindsmutter keine polnischen Familienleistungen erhält, Anspruch auf deutsches Kindergeld in voller Höhe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3768/10 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1562 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 28/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 28/12 ruht gemäß Beschluss vom 22.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Trapkowski durch Urteil vom 22.10.2015 C-378/14 = SIS 15 28 09 wird das Verfahren XI R 28/12 fortgeführt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 48 |