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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 152/01 |
§§: | FGO § 63, FGO § 65, FGO § 67 |
Schlagwörter | Auslegung, Klageänderung, Beklagtenbezeichnung, falsche Behörde |
Rechtsfrage: | Wird in der Klageschrift eine falsche Behörde als Beklagter bezeichnet, liegt dann in der späteren Benennung der richtigen Behörde eine Klageänderung? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6238/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 36 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.10.2002 |
Erledigungs-Az: | III B 152/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: III R 26/02 |