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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 9/04 |
§§: | EStG § 5 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 34, HGB § 250 Abs. 2 |
Schlagwörter | Entschädigung, Abfindung, Hausverwalter, Passivierung, passive Rechnungsabgrenzung, Laufzeit |
Rechtsfrage: | Passive Rechnungsabgrenzung für von einer hausverwaltenden GmbH vereinnahmte Abfindungen: Kann eine die Hausverwaltung betreibende GmbH Entschädigungen, die sie vereinbarungsgemäß für die vorzeitige Beendigung von Hausverwalterverträgen erhält, passiv abgrenzen und über die eigentliche Restlaufzeit der Hausverwaltungsverträge auflösen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8171/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 19 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 9/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 65 |