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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 68/97 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Bewertung, Vieh, Landwirtschaft, Bilanzzusammenhang |
Rechtsfrage: | Können, um beim Übergang der Viehbewertung nach Durchschnittswerten (FinMin BaWü vom 17.5.1967, BStBl II 1967, 252) zu der nach Gruppenwerten (BMF vom 22.2.1995, BStBl I 1995, 179, 181) einen "Scheingewinn" zu vermeiden, unter Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs die Werte in der Anfangsbilanz des entsprechenden Wirtschaftsjahres gemäß den Gruppenwerten erhöht werden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 113/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.1998 |
Erledigungs-Az: | IV R 68/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 51 16 |