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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 33/01 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Überschusserzielungsabsicht, Zeitmietvertrag, Doppelhaus, Anscheinsbeweis |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung - Wie ist der Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu entkräften - Lag bei Errichtung eines Doppelhauses, das befristet auf 31 Monaten vermietet und bereits nach einer Mietdauer von 16 Monaten an die Mieter veräußert wurde, keine steuerlich relevante Vermietungstätigkeit, sondern von Anfang an eine Veräußerungsabsicht vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 72/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 33/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 36 |