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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 20/19 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 12 Satz 1, EStG § 3 Nr. 26, EStG § 3 Nr. 26 b, BGB § 1835 a |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Ehrenamtliche Tätigkeit, Rechtsbetreuung, Aufwendungsersatz |
Rechtsfrage: | Steuerbefreiung für ehrenamtlich tätige Rechtsbetreuer: Sind die als Aufwendungsersatz gezahlten Vergütungen für ehrenamtliche Rechtsbetreuungen nach § 3 Nr. 26 b EStG steuerfrei (entgegen BFH-Urteil vom 17.10.2012 VIII R 57/09, BFHE 239 S. 261, BStBl 2013 II S. 799)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 317/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 74 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |