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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 8/08 (BFH) |
§§: | AO § 122 Abs. 3, AO § 80, BGB § 168 |
Schlagwörter | Bevollmächtigter, Vollmacht, Widerruf, Niederlegung, Bestellung, Beendigung, Bekanntgabe |
Rechtsfrage: | Ist eine einseitige Niederlegung des anwaltlichen Mandats ohne Kenntnis des Mandanten bzw. der einseitige Widerruf einer Empfangsvollmacht ohne Kenntnis des Vollmachtgebers wirksam? Führt die Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten automatisch zur Beendigung einer bereits bestehenden Vollmacht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3990/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 8/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |