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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 100 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenkassenbeitrag, Beamter |
Rechtsfrage: | Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung: Sind freiwillige Beiträge einer Beamtenanwärterin zu einer privaten Krankenversicherung in entsprechender Anwendung des BVerfG-Beschlusses vom 11.1.2005 2 BvR 167/02 wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen? Notwendige Vorlage an das BVerfG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2079/05 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 24/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 04 33 |