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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 30/02
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, EStG § 44 Abs. 5
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Haftung, Gesellschaftergeschäftsführer, Konkurs, Gewinnausschüttung, Gesellschaft mbH, GmbH
Rechtsfrage: Geschäftsführer-Haftung für Kapitalertragsteuer infolge Insolvenz der Schuldner-GmbH/Kann das FA im Rahmen seines Auswahlermessens die beiden alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH für Kapitalertragsteuer in Haftung nehmen, die die GmbH vorsätzlich für eine Gewinnausschüttung nicht abgeführt hat? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.03.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 7142/97 Kap
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2003
Erledigungs-Az: I R 30/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 66