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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 15/98 |
§§: | EStG § 24 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Liebhaberei, Schuldzinsen, nachträgliche Betriebsausgaben |
Rechtsfrage: | Sind bei einem wegen ständiger Verluste in einen steuerlich unbeachtlichen Liebhabereibetrieb übergegangenen und inzwischen aufgegebenen Schmuckgeschäfts die zum Übergangszeitpunkt vorhandenen Schulden negatives Betriebsvermögen geblieben und die daraus resultierenden Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 122/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.1998 |
Erledigungs-Az: | X B 15/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 3/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 15.5.2002 - X R 3/99 |