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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/99 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Liebhaberei, Verlust, Betriebsaufgabe |
Rechtsfrage: | Abziehbarkeit von Schuldzinsen eines wegen ständiger Verluste in einen steuerlich unbeachtlichen Liebhabereibetrieb übergegangenen und im Streitjahr aufgegebenen Schmuckgeschäfts. Sind die zum Übergangszeitpunkt vorhandenen Schulden negatives Betriebsvermögen geblieben und die daraus resultierenden Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar oder handelt es sich um nichtabziehbare laufende Betriebsausgaben eines Liebhabereibetriebs? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 122/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 3/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 95 19 |