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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 399/98 |
| §§: | EStG § 3 b |
| Schlagwörter | Nachtzuschläge, Grundlohn, Steuerfreiheit |
| Rechtsfrage: | Erfordert die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen gemäß § 3 b EStG den konstanten Grundlohn als Grundlage für die Berechnung der Nachtzuschläge? |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 17.09.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | XI 413/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2000 |
| Erledigungs-Az: | VI B 399/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 11 28 |