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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/01
§§: InvZulG § 3 Satz 3, InvZulG § 3 Satz 1 Nr. 4, InvZulG § 5 Abs. 4
Schlagwörter Betriebsstätte, Mischbetrieb, Großhandel, Einzelhandel
Rechtsfrage: Ist bei einem Mischbetrieb (Gesamtbetrieb als verarbeitendes Gewerbe) die erhöhte InvZul auch für Wirtschaftsgüter zu gewähren, die lediglich in den Betriebsstätten des Einzelhandels (innerstädtische Läden) eingesetzt werden? - Sind durch § 3 Satz 3 InvZulG i.V.m. § 5 Abs. 4 InvZulG nur Betriebe des Groß- und Einzelhandels förderungsfähig, nicht jedoch Betriebsstätten des Groß- und Einzelhandels? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 27.06.2001
Vorinstanz/AZ: IV 422/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2002
Erledigungs-Az: III R 42/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 11 60