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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 74/00 |
§§: | ErbStG 1997 § 37 Abs. 1, ErbStG 1997 § 9 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Rückwirkung, Erbschaftsteuer, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist § 37 Abs. 1 ErbStG in der Fassung des JStG 1997 vom 20. Dezember 1996 verfassungswidrig, weil es auf alle Tatbestände nach dem 31. Dezember 1995 die rückwirkende Rechtsanwendung anordnet. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5183/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 74/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 02 13 |