Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-265/99 (EuGH)
§§: EG-Vertrag Art. 90, EG-Vertrag Art. 95
Schlagwörter EG, Kraftfahrzeugsteuer, Frankreich, Diskriminierung
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 90 EG-Vertrag (früher Art. 95 EG-Vertrag) verstoßen, - - indem sie eine Regelung beibehalten und angewandt hat, die für Fahrzeuge, die mit Schaltgetriebe mit sechs Gängen oder mit Automatikgetriebe mit fünf Gängen ausgerüstet sind, eine nachteilige Methode zur Berechnung der steuerlichen Nutzleistung vorsieht, die sich für in anderen Mitgliedstaaten hergestellte Fahrzeuge im Verhältnis zu ähnlichen oder in Wettbewerb stehenden Fahrzeugen diskriminierend oder protektionistisch auswirkt; - - indem sie Vorschriften beibehalten hat, die bei der Berechnung der steuerlichen Nutzleistung den Faktor K von zwischen dem 1. Januar 1978 und dem 12. Januar 1988 einzeln zugelassenen Fahrzeugen begrenzen, die als einem zugelassenen Fahrzeugtyp mit einer Nutzleistung von über 100 kW entsprechend angesehen werden?
Vorinstanz: Kommission ./. Französische Republik
Vorinstanz/Datum: 16.07.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 281 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.03.2001
Erledigungs-Az: Rs C-265/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 07 05