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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 12/17 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 178 Buchst. a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Zeitpunkt, Rechnungsberichtigung, Billigkeitsregelung, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Kann für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Rechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung berichtigt werden? - 2. Steht Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.05.2016
Vorinstanz/AZ: 11 K 10147/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1133
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2019
Erledigungs-Az: V R 12/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 55