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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 77/07 (BFH) |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Umbau, Nachträgliche Herstellungskosten, Nutzungsänderung, Umwidmung, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Handelt es ich um keine nachträglichen Herstellungskosten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 InvZulG 1999, wenn die Bauarbeiten zur Schaffung eines neuen Wirtschaftsgutes im ertragsteuerrechtlichen Sinne führen (hier Umgestaltung der bisherigen Nutzung als Kindergarten in ein Dreifamilienhaus)? Entfiel die Funktion des Objektes und seine Widmung durch das lange Leerstehen von 1990 bis 1999 und die (unentgeltliche?) Vermietung kurz vor Beginn der Umbauarbeiten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2007 |
Vorinstanz/AZ: | I 1317/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 06 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 77/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |