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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 34/03 | 
| §§: | ErbStG § 25, ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 5, ErbStG § 13 a | 
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Nießbrauch, Kappung, Schulden, Betriebsvermögen, Stundung | 
| Rechtsfrage: | Steuerstundung - Vorbehaltsnießbrauch an befreitem Vermögen - Schuldenkappung: Anwendung der Vorschrift des § 10 Absatz 6 Satz 5 ErbStG (Kürzung der abzugsfähigen Schulden bei Erwerb von nach § 13 a ErbStG befreitem Vermögen) auch bei der Berechnung der nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu stundenden Steuer (hier: Vorbehaltsnießbrauch) oder Ansatz der Nutzungslast mit dem vollen Kapitalwert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.05.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 2649/01 Erb | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 52 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.07.2005 | 
| Erledigungs-Az: | II R 34/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 42 02 |