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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/05
§§: KStG § 8 b Abs. 5, RL 90/435/EWG, EStG § 3 c Abs. 1, EG Art. 43
Schlagwörter Dividende, Betriebsausgabe, Nichtabziehbarkeit
Rechtsfrage: Verstößt die Regelung des § 8 b Abs. 5 KStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 gegen Gemeinschaftsrecht (insbesondere gegen die Niederlassungsfreiheit des Art. 43 des Vertrages von Amsterdam)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.04.2005
Vorinstanz/AZ: III 58/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2006
Erledigungs-Az: I R 50/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 04 30