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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 115/04 |
§§: | AStG § 11 Abs. 2, AStG § 18 Abs. 1 Satz 1, AStG § 11 Abs. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Erstattung, Bindung, Grundlagenbescheid, Hinzurechnungsbesteuerung |
Rechtsfrage: | Hat ein geänderter Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 AStG, mit dem für ein Vorjahr erstmals ein Überschuss der Gewinnanteile über den Hinzurechnungsbetrag i.S. von § 11 Abs. 2 AStG festgestellt wird, als Grundlagenbescheid periodenübergreifend Bindungswirkung für einen Erstattungsanspruch nach § 11 Abs. 2 AStG für ein Folgejahr, in dem es ebenfalls zu einem Ausschüttungsüberschuss gekommen ist? Voraussetzungen für den Erlass eines Erstattungsbescheids nach § 11 Abs. 2 AStG (u.a. Auslegung eines mit "Abrechnung" überschriebenen Teils des Erstattungsbescheids als Verwaltungsakt)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5881/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 15 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 115/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |