
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 5/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15, GmbHG § 47 Abs. 1, BGB § 181 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Zusammenrechnung, Anteil, Minderjähriges Kind, Beherrschung, Selbstkontrahierungsverbot |
Rechtsfrage: | Ist durch die - durch den Tod des Alleingesellschafters und Gesellschaftergeschäftsführers der Betriebsgesellschaft - eingetretene Erbfolge eine Betriebsaufspaltung dadurch entstanden, weil die Klägerin und Alleineigentümerin des Besitzunternehmens, welche nunmehr - neben ihren Söhnen (je zu 25 %) - zu 50 % Miterbin und allein(vermögens-)sorgeberechtigte Mutter ihres minderjährigen Sohnes war, durch die Zusammenrechnung der Anteile (75 %) und durch ihre Bestellung zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin der GmbH die für die Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung erfüllt, auch wenn sie nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1398/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2021 |
Erledigungs-Az: | X R 5/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 45 |