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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 19/19 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, HGB § 255 Abs. 1 Satz 2, BGB § 530 |
Schlagwörter | Nachträgliche Anschaffungskosten, Anschaffungskosten, Vermögenssphäre, Einkommenssphäre, Schenkung, Widerruf, Rechtsstreit, Miteigentum, Vermietung und Verpachtung |
Rechtsfrage: | Steuerliche Berücksichtigung von Abwehrkosten bei einem Schenkungswiderruf - Zur Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten) zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 933/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 08 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2019 |
Erledigungs-Az: | IX R 19/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 97 |