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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/08
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, BUKG § 5, VwVfG § 49 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Promotion, Vollzeiterwerbstätigkeit
Rechtsfrage: Teilzeitbeschäftigung während der Berufsausbildung mit über dem Grenzbetrag liegenden Einkünften: Ist ein Doktorand, der während des Promotionsstudiums als wissenschaftlicher Mitarbeiter eine faktische Ganztagesbeschäftigung (anstelle Halbtagesbeschäftigung und Promotion) ausübt, als Vollzeiterwerbstätiger nicht in Berufsausbildung? Gebietet das Rechtsstaatsprinzip und das Prinzip des Vertrauensschutzes die analoge Anwendung des § 49 Abs. 3 VwVfG auf Kindergeldzahlungen oder steht dem § 70 Abs. 4 EStG entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.01.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 69/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2009
Erledigungs-Az: III R 29/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 57