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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 21/96 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Ehegatten, Schuldzinsen, Drittaufwand |
Rechtsfrage: | Übernahme von Schuldzinsen durch Ehepartner (Drittaufwand) - Kann beim Erwerb eines Wohnhauses mit drei Wohnungen durch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende - zur ESt. zusammen veranlagte - Eheleute als Gesamtschuldner, die sich unter gleichzeitiger Bildung von Wohnungseigentum die einzelnen Wohnungen als Alleineigentum zuordnen ( 2 Ehefrau, 1 Ehemann), die nicht berufstätige Ehefrau die Schuldzinsen, die ihr alleinverdienender Ehemann nach Umschuldung als alleiniger Darlehensnehmer für ihre in ihrem Alleineigentum stehenden Wohnungen getragen hat, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3136/92 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 97 03 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 21/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 06 61 |