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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 74/97 |
§§: | UStG § 15 J: 1993, UStG § 2 J: 1993, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. a J: 1993, AO 1977 § 251 Abs. 2 Satz 1, KO § 1 Abs. 1, KO § 3 Abs. 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Konkursverwalter, Rechnung, Aufteilung, Sequestervergütung, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Inwieweit sind Vorsteuerbeträge aus der Konkursverwalter-Honorarrechnung an die Gemeinschuldnerin bei der Konkursmasse nicht abziehbar, weil ein Teil der Vergütung des Konkursverwalters sich auf seine vorkonkursliche Tätigkeit als Sequester bezieht (und weil es sich bei den im Konkursverfahren erzielten Einnahmen zum Teil um umsatzsteuerfreie Zinseinnahmen aus Bankkonten handelt)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | II 117/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 74/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 19 50 |