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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 41/98
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand
Rechtsfrage: Sind auf den privat genutzten Grundstücksteil entfallende Modernisierungsaufwendungen als sofort abziehbare Vorkosten zu berücksichtigen oder liegt anschaffungsnaher Aufwand vor? Ist bei unterschiedlich genutzten Gebäudeteilen für die sog. Aufgriffsgrenze von 20 v.H. sowie für die Frage einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB einheitlich auf die Gesamtbaumaßnahme abzustellen oder eine Aufteilung der Aufwendungen in Herstellungskosten (betrieblich genutzter Teil) und Erhaltungsaufwand (privat genutzter Teil) geboten? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 18.12.1997
Vorinstanz/AZ: IV 368/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 41/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 00