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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 105/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Kausalität
Rechtsfrage: Muss die Behinderung des Kindes die alleinige, bzw. ganz überwiegende Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein oder ist eine Mitursächlichkeit (kumulative Kausalität) ausreichend (was dazu führen würde, dass eine vorliegende Behinderung praktisch immer als kausal für die Unfähigkeit anzusehen wäre)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.11.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 1342/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2008
Erledigungs-Az: III R 105/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 06 82