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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 64/04 |
§§: | AO 1977 § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Steuererstattung, Rückforderung, Leistungsempfänger |
Rechtsfrage: | Auszahlung eines Erstattungsbetrages nicht unmittelbar an den Anspruchsberechtigten, sondern an einen Dritten und spätere Rückforderung des Betrages von diesem. Kommt es für die Beurteilung, wer Schuldner eines Rückforderungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO 1977 ist, allein darauf an, zu wessen Gunsten die Finanzbehörde eine Zahlung leisten wollte oder ist darauf abzustellen, wie der Zahlungsempfänger die Leistung der Behörde verstehen musste? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 414/00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.08.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 64/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 60 |