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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 80/00
§§: EStG § 52 Abs. 21 S. 2, EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Nutzungswertbesteuerung, Flächenänderung, Anbau
Rechtsfrage: Entfällt die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG, wenn die Wohnfläche durch einen Anbau um 38 qm (= 20,9 v.H.) vergrößert wird, weil dadurch die Identität der aufgrund des Baumaßnahme genutzten mit der 1986 bewohnten Wohnung beseitigt worden ist - Äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes erheblich verändernder Anbau als wesentliche Änderung? - Revision vom FG zugelassen wegen Divergenz zu BFH-Urteil vom 5. 8. 1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22 - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.07.2000
Vorinstanz/AZ: 11 K 257/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2002
Erledigungs-Az: IX R 80/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 82