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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1225/00 (BVerfG)
§§: FGO § 108
Schlagwörter Beschwer, Antrag, Berichtigung, Tatbestandsberichtigung, Unrichtigkeit, Fehler, Fehlerberichtigung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde: Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Tatbestandsberichtigung - "Unrichtigkeit" des Tatbestandes im Sinne von § 108 FGO
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.05.2000
Vorinstanz/AZ: I R 114/98
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Verfassungsbeschwerde