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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 29/10 (BFH)
§§: AO § 74
Schlagwörter Haftung, Umsatzsteuer, Eigentümer, Erbbaurecht
Rechtsfrage: Inanspruchnahme eines Kommanditisten einer KG, die ein Erbbaurecht an das die Steuer schuldende Unternehmen überlässt, an welcher der Kommanditist ebenfalls beteiligt ist: Ist das an einem Betriebsgrundstück bestehende Erbbaurecht ein dienender Gegenstand i.S. des § 74 AO? Ist der Kommanditist einer KG, auf die das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen ist, Eigentümer i.S. des § 74 AO, da er und eine ebenfalls in Haftung genommene Person alleinige Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren? Rechtfertigt eine Interessenparallelität zwischen dem Eigentümer des Gegenstands und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter die Haftung nach § 74 AO? Ist § 74 AO auf betriebliche Steuern anzuwenden, die erst nach Bestellung eines vorläufigen (sog. schwachen) Insolvenzverwalters entstanden sind? Ist der Haftungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter einer KG rechtswidrig, wenn die Vollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft erfolgen müsste? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 694/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2012
Erledigungs-Az: VII R 29/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 29 60