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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 61/02
§§: UStDV § 52 Abs. 2, UStDV § 55, UStDV § 51, UStG 1993 § 18 Abs. 8, UStG 1993 § 14 Abs. 1
Schlagwörter Rechnung, Leistungsempfänger, Nullregelung, Haftung, Scheinfirma, Scheinsitz, Domizilgesellschaft
Rechtsfrage: Findet die sog. Nullregelung gemäß § 52 Abs. 2 UStDV bzw. die Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV Anwendung, wenn Zweifel an der Identität zwischen Rechnungsaussteller und Leistendem bestehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.11.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 7042/99 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2004
Erledigungs-Az: V R 61/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache