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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 3/01 |
| §§: | FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 60 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Gewinnverteilung, Beiladung, Veräußerungsverlust |
| Rechtsfrage: | Es geht um die Frage, in welcher Höhe im Jahr der Beendigung eines Treuhandverhältnisses an einem Kommanditanteil das Beteiligungsergebnis zu bestimmen ist. Hätte die weitere Treugeberin beigeladen werden müssen? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 07.12.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 4737/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 71 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.06.2002 |
| Erledigungs-Az: | IV R 3/01 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 22 |