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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 34/07 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Provision, Vermittlungsprovision, Lebensversicherung, Angehörige |
Rechtsfrage: | Vermittlungsprovision: Führt die ringweise Einmalvermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen bei wechselseitiger Auskehrung der erhaltenen Provision an den jeweiligen Versicherungsnehmer entgegen dem BFH-Urteil vom 27.6.2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007 S. 657) mangels Überschusserzielungsabsicht nicht zu steuerbaren sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1577/05 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1511 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 23 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 34/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 07 03 |