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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1864/06 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 66, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Differenzkindergeld, Gesetz, Grenzgänger, Kindergeld, Kinderzulage, Rückwirkung, Schweiz, Teilkindergeld, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Arbeitnehmer, Ausland
Rechtsfrage: Kein Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn beide Elternteile Grenzgänger sind? - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 24.03.2006
Vorinstanz/AZ: III R 42/05
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2006 S. 1639
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 33 96
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 24.08.2009
Erledigungs-Az: 2 BvR 1864/06
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen