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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 89/00 |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 Nr 1, AO 1977 § 8 |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnsitz, Aufenthalt |
Rechtsfrage: | Wird der für einen Kindergeldanspruch erforderliche Wohnsitz im Inland bereits dadurch begründet oder aufrechterhalten, wenn das eigene Haus jährlich zweimal für zwei bis drei Wochen für Urlaubszwecke benutzt wird, die übrige Zeit sich aber die gesamte Familie im Ausland aufhält und auch der Familienunterhalt dort verdient wird? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1646/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 89/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 67 33 |