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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 30/11 (BFH)
§§: GewStG § 31 Abs. 5, GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, AO § 12
Schlagwörter Gewerbesteuerzerlegung, Personengesellschaft, Arbeitslohn, Geschäftsführung, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Ist für Zwecke der Gewerbesteuerzerlegung einer GmbH & Co. KG, an der ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt sind, ein fiktiver Unternehmerlohn für die Komplementär-GmbH anzusetzen? Sind Vergütungen, die die KG für die Führung ihrer Geschäfte an leitende Angestellte der Kommanditistinnen gezahlt hat, als Arbeitslöhne im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG zu berücksichtigen? In welchen Gemeinden wurden im Streitjahr Betriebsstätten unterhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.06.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 73/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 29 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2014
Erledigungs-Az: IV R 30/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 35