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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/96 |
§§: | AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, FGO § 102 |
Schlagwörter | Vorläufiger Bescheid, Vorläufige Veranlagung, Verfassungsmäßigkeit, Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Besteht ein Anspruch auf vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen für Veranlagungszeiträume ab 1993 im Hinblick auf das Verfahren VIII R 33/95? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5139/95 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 517 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2001 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 67 02 |