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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2690/11 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 3 Nr. 40, EStG 2002 § 3 c Abs. 2, EStG 2002 § 17, UmwStG 1995 § 20 Abs. 2 Satz 1, UmwStG 1995 § 20 Abs. 4 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Bewertung, Bindung, Einbringung, Halbeinkünfteverfahren, Kapitalgesellschaft, Verlust
Rechtsfrage: Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten Wert - Halbeinkünfteverfahren gilt auch bei Verlusten - Vereinbarkeit des § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem GG - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.04.2011
Vorinstanz/AZ: I R 97/10
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 233 S. 508
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 26 69
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 20.08.2013
Erledigungs-Az: 2 BvR 2690/11
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen