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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2690/11 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 3 Nr. 40, EStG 2002 § 3 c Abs. 2, EStG 2002 § 17, UmwStG 1995 § 20 Abs. 2 Satz 1, UmwStG 1995 § 20 Abs. 4 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bewertung, Bindung, Einbringung, Halbeinkünfteverfahren, Kapitalgesellschaft, Verlust |
Rechtsfrage: | Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten Wert - Halbeinkünfteverfahren gilt auch bei Verlusten - Vereinbarkeit des § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem GG - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2011 |
Vorinstanz/AZ: | I R 97/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 233 S. 508 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 26 69 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2013 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2690/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |