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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/05
§§: ErbStG § 13 a Abs. 4, ErbStG § 21 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Freibetrag, Steuerbegünstigung, Ausland, Gemeinschaftsrecht, EG, EU
Rechtsfrage: Verstößt die Nichtgewährung des Wertabschlags und des Freibetrags für Betriebsvermögen nach § 13 a Abs. 4 ErbStG auf ausländisches Betriebsvermögen gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.06.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 1951/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1446
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.07.2008
Erledigungs-Az: II R 35/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluss vom 11.4.2006 - II R 35/05 - Das Verfahren II R 35/05 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-256/06 ausgesetzt (Beschluss vom 11.4.2006).- Erledigung der Hauptsache