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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 2/13 (BFH)
§§: EStG § 2 b, EStG § 52 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Verlustzuweisungsgesellschaft, Windkraftanlage, Anschaffung, Herstellung, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Stellt die Errichtung eines Windparks einen Fall der Herstellung i.S. des § 52 Abs. 4 EStG dar und hat daher das FG die zeitliche Anwendbarkeit des § 2 b EStG im Streitfall zu Unrecht bejaht? Erfüllt der streitgegenständliche Windkraftfonds bereits nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verlustzuweisungsgesellschaft? Ist § 2 b EStG insbesondere aufgrund der Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips und des Bestimmtheitsgebots verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.11.2012
Vorinstanz/AZ: 5 K 1281/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 06 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2016
Erledigungs-Az: IV R 2/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 43