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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-49/09 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 98 |
Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Polen, Umsatzsteuer, ermäßigter Steuersatz, Säuglingskleidung, Kinderschuhe, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb |
Rechtsfrage: | Hat die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 98 der RL 2006/112/EG i.V.m. ihrem Anhang III verstoßen, dass sie gemäß Art. 41 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen vom 11.3.2004 i.V.m. den Positionen 45 und 47 des Anhangs III dieses Gesetzes den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Säuglingskleidung und Bekleidungszubehör für Säuglinge sowie Kinderschuhen angewandt hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Republik Polen |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 102 S. 11 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-49/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 33 46 |