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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-108/99 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil B Buchst. b |
Schlagwörter | Vermietung, Umsatzsteuerbefreiung, Nachmieter |
Rechtsfrage: | Wenn ein Nachmieter sich bereit erklärt, in den Mietvertrag über ein Grundstück einzutreten, an dem er keine Rechte besitzt, und der Vormieter dem Nachmieter für den Eintritt in den Mietvertrag einen Geldbetrag zahlt, ist dann die vom Nachmieter erbrachte Leistung aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-63/92 (Lubbock Fine & Co/Customs and Excise Commissioners) nach Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG-Richtlinie von der Mehrwertsteuer befreit? |
Vorinstanz: | High Court of Justice Queen's Division |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.1998 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 8 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 09.10.2001 |
Erledigungs-Az: | Rs C-108/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 13 22 |