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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 104/00 |
| §§: | InvZulG § 4 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Investitionszulage, Forschung, Entwicklung |
| Rechtsfrage: | Ist die Tätigkeit des Investors der Forschung und Entwicklung zuzuordnen, oder liegt nur eine untergeordnete Hilfstätigkeit für die Auftraggeber vor? |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 01.09.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3485/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.08.2001 |
| Erledigungs-Az: | III B 104/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktzenzeichen: III R 31/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.2.2003 - III R 31/01 (NV) - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |