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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 87/97
§§: AO 1977 § 227, AO 1977 § 5
Schlagwörter Erlaß, Steuererhebung, Unbilligkeit, Kaufkraft, Büsingen
Rechtsfrage: Stellt die aus dem Zollausschluß und damit der wirtschaftlichen Verflechtung der Exklave Büsingen mit der Schweiz folgende Abweichung der Kaufkraft Büsingens, verglichen mit dem Rest der Bundesrepublik, einen Grund dar, der die Erhebung der Einkommensteuer 1981 - zumindest teilweise - sachlich unbillig erscheinen läßt und einen (Teil-)Erlaß rechtfertigt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.04.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 485/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2001
Erledigungs-Az: VI R 87/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage