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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 66/06 (BFH)
§§: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst c, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6, UStG 1980 § 2 Abs. 1, UStG 1999 § 15 Abs. 1 a Nr. 1
Schlagwörter Eigenverbrauch, Pferdehaltung, Pferdepension, Unternehmen, Unternehmer, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Begründet das Betreiben eines Pferderennstalls (2 Pferde) einen Repräsentationseigenverbrauch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG 1980 oder liegt hier kein Unternehmen i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG 1980 (EStG: Liebhaberei) vor? - War die Ablehnung des Vorsteuerabzugs rechtmäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.09.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 472/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 547
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2008
Erledigungs-Az: XI R 66/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 39 09